Specht Landschaftsarchitektur versteht sich – ganz im klassichen Sinn – als Dienstleister,
als Sinn- und Sachverwalter des Bauherren. Die Aufgabenstellung umfasst nicht nur die
Bündelung, Gestaltung und Umsetzung seiner Wünsche und Vorstellungen. Vielmehr gilt
es unter Berücksichtigung der Gegebenheiten, technische Erfordernisse und geltenden
Normen und Regeln das Optimum zu realisieren. Dabei können sich private und öffentliche
Bauherren darauf verlassen, dass diese Aufgabe zuverlässig, umfassend und innerhalb
des Zeit- und Kostenrahmens bewerkstelligt wird.